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Wir informieren Sie über die Kosten!

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Laut Gesetz sind Zahnärzte dazu verpflichtet, vor Beginn einer Behandlung einen schriftlichen Heil- und Kostenplan zu erstellen, wenn die Kosten eine gewisse Höhe überschreiten (derzeit 1.414 Euro) oder wenn der Patient dies wünscht.

Manche Menschen fürchten sich vor hohen Zahnarztrechnungen, deshalb informieren wir Sie gerne am Beginn der Behandlung über alle anfallenden Kosten und über den Anteil, den Ihre Krankenkasse übernimmt. Wir haben Verträge mit allen gesetzlichen Krankenkassen!

Qualität und erstklassige medizinische Betreuung sind bei uns leistbar, deshalb freuen wir uns auf Ihren Besuch in unserer Ordination!